Auftritts- und Buchungsbedingungen:

Bitte beachten Sie, daß die Gage für Auftritte immer den Umständen entsprechend ermittelt wird. Das bedeutet, daß die Gage sich aus mehreren Komponenten zusammensetzt:

 

1.Auftrittsdauer

Diese beträgt im Normalfall 3x 15 Minuten, kann aber auf Kundenwunsch variiert werden, zum Beispiel zwei Showteile mit einer Dauer von jeweils 20 Minuten o.ä.

 

2. Auftrittsaufwand

Die Gage setzt sich ebenfalls aus dem Aufwand zusammen, der für den Auftritt betrieben werden muß. Beispielsweise, wenn Sie Sonderwünsche haben, worauf die Tänzer Bezug nehmen sollen. Wenn Sie einen mehrfachen Kostümwechsel wünschen oder eine Vielzahl von Elementen im Showprogramm haben möchten.

 

3. Auftrittsart

Die Gage der Tanzdarbietung hängt außerdem von der Art des Auftrittes ab, wie zum Beispiel: Geburtstage, Hochzeiten, Firmenfeiern, Tagungsbälle, Straßenfeste, Restaurants, Bar’s, Diskotheken ... etc.

 

4. Anfahrtskosten

Das von den Tänzer ermittelte Honorar ist immer inklusive Anfahrtskosten bis 50 km, es kommen also keine zusätzlichen oder versteckten Kosten hinzu. Das Honorar variiert, je nach Lage und Entfernung des Auftrittsortes.

 

5. Feiertage

Letztlich hängt der Preis für die Darbietung ebenfalls von Feiertagen oder Saisonzeiten ab wie Heiligabend, Himmelfahrt oder Silvester etc.

 

 

Entgelt, Kostenerstattung:

 

Das Entgelt ist nach der Aufführung in bar auszuzahlen. Nach Absprache kann es auch im Voraus überwiesen werden. Auf Wunsch wird eine Rechnung für das Finanzamt ausgestellt zzgl. MwSt.

 

 

Zusätzliche Vereinbarungen:

 

Der Veranstalter hat für folgende Ausstattung zu sorgen:

 

* Bühnengröße nach Absprache

* Musikanlage mit Abspielmöglichkeit für CD und genügend Lautstärke

* Angemessener Umkleideraum

* Alkoholfreie Erfrischungsgetränke (Richtwert 2 Liter  pro Person)

* Für Begleitpersonal (Manager, Stylisten, Visagisten, Assistenz, etc.) gilt freien Eintritt.